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Tatsächliche Verständigung – Wann haftet der Steuerberater?
Ein beraterfreundliches Urteil hat das OLG Köln am 16.07.2009 (8 U 64/08, juris) gefällt. Gegen die Nichtzulassung der Revision hatte der Kläger Beschwerde eingelegt, die der BGH mit Beschluss vom 19.07.2012 zurückgewiesen hat. Folgenden Orientierungssatz hat das OLG Köln zu diesem Urteil formuliert: Orientierungssatz „Dem Steuerberater ist bei der Beurteilung von Angeboten des Finanzamts zum Abschluss einer tatsächlichen Verständigung oder eines Vergleichs ein weiter Ermessensspielraum einzuräumen; hierbei verbietet sich eine ex-post-Betrachtung, weil es immer auf die Einschätzung in der gegebenen Situation ankommt. Drohten der Mandantin auf Grund der Betriebsprüfung hohe, auch vom Steuerberater als möglicherweise berechtigt angesehene Umsatzsteuernachforderungen durch das