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Querverrechnung von Vorschüssen
Frage: Ich habe im Juni 2013 mehrere Mandate einer Unternehmensgruppe übernommen, die weltweit auf dem Gebiet des Apparate-, Maschinen- und Anlagenbaus tätig ist. Insgesamt handelt es sich um drei Aktiengesellschaften mit Sitz in Liechtenstein, Gibraltar und der Schweiz sowie ein Ehegattenmandat. Vereinbarungsgemäß sollten meine Beratungsleistungen nach Zeitaufwand abgerechnet werden. Für meine Tätigkeit in diversen außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren sollte nach den gesetzlichen Wertgebühren abgerechnet werden. Nach Mandatserteilung habe ich bei dem Ehemann, der bei allen Gesellschaften ein Gesellschafterkonto unterhält, Vorschüsse für die von mir zu erbringenden Beratungsleistungen i. H. v. insgesamt 53.600,00 € zzgl. Umsatzsteuer angefordert. In meinem diesbezüglichen Schreiben