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Potential der Auslagenpauschale
Bei den Entgelten für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen hat der Steuerberater nach § 16 StBVV bekanntlich die Wahl, ob er die im Einzelfall tatsächlich entstandenen Entgelte für Post- und Telekommunikationsgebühren genau beziffert, oder ob er einen Pauschalbetrag in Höhe von 20 % der Gebührenhöhe, in derselben Angelegenheit jedoch höchstens € 20, zum Ansatz bringt. In der Praxis ist vielfach festzustellen, dass bei Weitem nicht alle Steuerberater die Möglichkeiten, die § 16 StBVV eröffnet, nutzen. Auslagenpauschale macht bis zu 6 % des Umsatzes aus Jeder Steuerberater, der lediglich eine Auslagenpauschale von € 20 auf seinen Gebührenrechnungen ausweist, sollte sich hierüber einmal Gedanken machen,