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Neue BGH-Rechtsprechung zum Erfolgshonorar bei Rechtsanwälten – Auswirkungen für Steuerberater?
Mit Urteil vom 05.06.2014 (IX ZR 137/12) hat der BGH entgegen seiner früheren Rechtsprechung entschieden, dass eine Vergütungsvereinbarung zwischen einem Rechtsanwalt und einem Mandanten, die gegen die Formvorschriften des § 3a Abs. 1 Satz 1 und 2 RVG oder die Voraussetzungen für den Abschluss einer Erfolgshonorarvereinbarung nach § 4a Abs. 1 und 2 RVG verstößt, wirksam ist. Bisher hatte der BGH Honorarvereinbarungen, die gegen diese Vorschriften verstießen, als unwirksam und nichtig angesehen. Rechtsanwalt und Mandant hatten mündlich ein Erfolgshonorar von 10.000,00 € vereinbart… In dem vom BGH entschiedenen Fall ging es um eine Vergütungsvereinbarung zwischen einem Rechtsanwalt und dessen Mandanten. Der