Die Zeitschrift DWS KANZLEI intern wurde zum Januar 2020 eingestellt. Neubestellungen sind leider nicht mehr möglich. Diese Website ist nur noch bis 31.12.2020 erreichbar.
#183218069 | Urheber: pure-life-pictures @ Fotolia.com
Frage: Mit Berufskollegen habe ich diskutiert, inwiefern wir den durch die Anforderung von Belegen durch das Finanzamt entstehenden Aufwand abrechnen können. Ich höre immer wieder, dass dies mit den Gebühren für die Erstellung der Steuererklärung abgegolten sei. Stimmt das? Angeblich möchte das Finanzamt ja keine Belege mehr, trotzdem wird fleißig angefordert. Antwort: Nach § 12 Abs. 1 StBVV entgelten die Gebühren, soweit nichts anderes bestimmt ist, die gesamte Tätigkeit des Steuerberaters vom Auftrag bis zur Erledigung der Angelegenheit. Bezogen auf die Erstellung einer Steuererklärung bedeutet dies, dass, wenn keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde (s. u.), sämtlicher mit dieser Angelegenheit verbundener
Der Artikel steht nur für Abonnenten im Volltext zur Verfügung. Wenn Sie bereits Abonnent sind, loggen Sie sich bitte ein.