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Mindestlohn – Haftungsfalle für den Steuerberater?
Pflichten des Arbeitgebers Ab dem 01.01. 2015 gilt grundsätzlich ein Mindestlohn von 8,50 €. Bis zum 31.12.2016 sind niedrigere Löhne nur erlaubt, wenn ein entsprechender Tarifvertrag dies vorsieht und durch Rechtsverordnung auf Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes oder des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes für allgemein verbindlich erklärt wurde. Ab dem 01.01.2017 wird der Mindestlohn dann für alle Beschäftigten bei mindestens 8,50 € liegen und ausnahmslos für alle Branchen gelten. Den Arbeitgeber treffen nach § 17 des Mindestlohngesetzes Aufzeichnungspflichten. Demnach muss der Arbeitgeber Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit für alle Beschäftigten in den in § 2a SchwarzArbG genannten Wirtschafsbereichen bzw. -zweigen (z. B. Baugewerbe, Gas-tronomie, Speditionen) und