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Erstellung einer 4/3-Rechnung zur Vorlage beim Kreditgeber trotz Bilanzierungspflicht
Frage: Mein Mandant ist (unzweifelhaft) nach § 242 HGB bilanzierungspflichtig, er ist kein Kleingewerbetreibender. Für steuerliche Zwecke wurde ein Abschluss bzw. eine entsprechende (Ab-) Überleitungsrechnung im Sinne von § 35 StBVV erstellt; die Unterlagen liegen dem Finanzamt vor. Ungeachtet dessen hat mich mein Mandant aufgefordert, zur Vorlage bei seinem Kreditgeber (Bank) nur eine weniger aussagekräftige Einnahme-Überschuss-Rechnung im Sinne von § 4 Abs. 3 EStG zu erstellen. Darf ich diese Einnahme-Überschuss-Rechnung ergänzend erstellen, obwohl ich weiß, was er damit plant? Antwort: Grundsätzlich haben die Banken gem. § 18 Abs. 1 KWG die Pflicht, sich die wirtschaftlichen Verhältnisse ihrer Kreditnehmer regelmäßig offenlegen