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Wer für seine Mandanten schon vor das FG oder gar den BGH gezogen ist, kennt die Situation vielleicht: erst hat das Finanzamt kaum nachvollziehbar einen Steuerbescheid zu Lasten des Steuerpflichtigen erlassen. Trotz Rechtsbehelf will es nicht einlenken und es kommt zum Gerichtsverfahren. Das Gericht folgt der Auffassung des Beraters und findet sie so einleuchtend, dass es statt einer mündlichen Verhandlung nebst Urteil „nur“ einen Gerichtsbescheid ohne mündliche Verhandlung erlässt. Das Finanzamt lässt sich zwar endlich in der Sache überzeugen, stellt aber dennoch einen Antrag auf mündliche Verhandlung – nur um zeitgleich den im Sinne des Gerichts geänderten Bescheid zu Gunsten des
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