Die Zeitschrift DWS KANZLEI intern wurde zum Januar 2020 eingestellt. Neubestellungen sind leider nicht mehr möglich. Diese Website ist nur noch bis 31.12.2020 erreichbar.
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Nicht alle Tätigkeiten, die in der Gewerbeordnung (GewO) geregelt sind oder die von der Rechtsprechung als (steuerlich) gewerblich eingestuft werden, sind damit „automatisch“ auch gewerblich im Sinne des Berufsrechts (§ 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG). Berufsrechtlich zulässig sind beispielsweise die Tätigkeit als Berufsbetreuer (siehe hierzu KANZLEI intern 07/2013), Wohnimmobilienverwalter (KANZLEI intern 01/2018) oder externer Datenschutzbeauftragter (KANZLEI intern 06/2018). Abgrenzung des Versicherungsberaters vom Versicherungsvermittler Gleiches gilt auch für die Tätigkeit als Versicherungsberater. Versicherungsberater ist – ebenso wie der Versicherungsvermittler – in § 34d GewO geregelt. Die Tätigkeiten schließen sich gegenseitig aus, § 34d Abs. 3 GewO. Während die Tätigkeit als
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