Sehr geehrte Steuerberaterin,
sehr geehrter Steuerberater!
Zum Ausklang des Jahres danke ich Ihnen zugleich im Namen des Autorenteams für die Aufmerksamkeit, die Sie unserer Zeitschrift gewidmet haben. Ich hoffe, dass unsere
Artikel für Sie aufschlussreich und nutzbringend waren.
Anregungen, welche Themen wir zusätzlich aufgreifen sollten oder schlicht, wie wir noch besser werden können, sind immer willkommen!
Ich wünsche Ihnen ein fröhliches, aber auch besinnliches Weihnachtsfest sowie einen guten Start in ein erfolgreiches, zufriedenes und gesundes Jahr 2017.
Ihr
Michael Klaeren
- Welche Pflichten haben Steuerberater nach dem Geldwäschegesetz (GwG) zu beachten?
- Nennung des Datenschutzbeauftragten auf der Homepage?
- Zusammenarbeit von Steuerberatern mit Büro- und Personalservice
- Zulässige Tätigkeit als SyndikusSteuerberater im Konzernverbund
- Steuerberatung durch Rechtsanwälte – nach welchen Vorschriften wird abgerechnet?
- Steuerberater Horst Schade, Vizepräsident der StBK Niedersachsen, verstorben