Sehr geehrte Steuerberaterin,
sehr geehrter Steuerberater!
In jüngster Zeit häufen sich die Anfragen nach der Zulässigkeit von Cloud-Computing sowie der Auslagerung von Dienstleistungen an Dritte in den Kammergeschäftsstellen. Anhand einer konkreten und weit gefassten Anfrage haben wir dieses Thema für Sie „brandaktuell“ aufbereitet.
Ich wünsche Ihnen eine interessante und aufschlussreiche Lektüre.
Ihr
Michael Klaeren
- Rangrücktritt – Beratungspflichten bei einem Mandanten in der Krise
- Kein Honorar für sinnlose Beratung
- Auslagerung von Dienstleistungen: Cloud Computing und Mandantenrundschreiben
- Streitwert bei der Anfechtung von Einheitswertbescheiden
- Datenübertrag bei zerstrittenen Gesellschaftern
- Angabe des Zehntelsatzes auf der Rechnung
- Vermittlung von Mandaten