Sehr geehrte Steuerberaterin,
sehr geehrter Steuerberater!
Über gleich zwei aktuelle Gesetzesänderungen berichten wir in dieser Ausgabe.
Am 26.06.2017 ist das neue Geldwäschegesetz in Kraft getreten, das Steuerberatern weitere Verpflichtungen im Bereich der Geldwäscheprävention auferlegt, und am 19.07.2017 traten einige Änderungen der StBVV in Kraft, von denen eine wirklich bedeutsam ist.
Ich wünsche Ihnen eine interessante und aufschlussreiche Lektüre.
Ihr
Michael Klaeren
- Änderungen der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV)
- Was bedeutet das neue Geldwäschegesetz (GwG) für Steuerberater?
- Auskunftsanspruch nach Beendigung des Mandats
- Ehemaliger Steuerberater als stiller Gesellschafter?
- Abrechnung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen in der EU
- Mandant möchte Vollständigkeitserklärung nicht unterzeichnen