Sehr geehrte Steuerberaterin,
sehr geehrter Steuerberater!
Wer hat sie nicht, Mandanten, die einmal in Zahlungsschwierigkeiten geraten? Stundungsanträge gehören zum Beratungsalltag und in den allermeisten Fällen droht akut auch keine Insolvenz. Wird dann später doch ein Insolvenzverfahren eröffnet, droht, wie Kollege StB, RA Nickert in seinem Gastbeitrag ausführt, die Vorsatzanfechtung nach § 133 Abs. 1 InsO. Das ist ein ernstzunehmendes Problem. Allerdings zeigt sich ein Silberstreif am Horizont. Das derzeit in der Planung befindliche Gesetz zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und dem Anfechtungsgesetz vom 16.12.2015 (Bundesratdrucksache 18/7054) sieht insoweit erfreuliche Neuregelungen der Vorsatzanfechtung vor. Sobald das Gesetz in Kraft tritt, werden wir hierzu berichten.
Ich wünsche eine aufschlussreiche Lektüre!
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