Sehr geehrte Steuerberaterin,
sehr geehrter Steuerberater!
der Countdown zur Umsetzung der DSGVO läuft. Ab dem 25.05.2018 müssen alle datenverarbeitenden Unternehmen in der EU die Vorgaben der DSGVO
beachten. Zwar besteht derzeit für Sie keine zwingende Notwendigkeit, mit Ihren Mandanten Auftragsverarbeitungsverträge abzuschließen, allerdings sieht die
DSGVO weitreichende Informationspflichten vor, die Sie als Steuerberater beachten bzw. umsetzen müssen. Wichtige Hinweise hierzu gibt Ihnen Kollege Dr.
Feiter in dieser Ausgabe.
Ich wünsche Ihnen eine aufschlussreiche und interessante Lektüre!
Ihr
Michael Klaeren
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Annahmeverzug des MandantenTransparenzregister – was darf, was muss? - Endlich: Kein Tricksen mehr bei der Terminsgebühr nach einem Gerichtsbescheid
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- Tätigkeit als Liquidator einer GmbH
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