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Urheber: auremar
Frage: Mein Mandant hat ein Reiseunternehmen und fährt zwei Mal im Jahr mit dem Bus durch Dänemark. Die insofern erforderlichen Umsatzsteuer-Voranmeldungen für Dänemark (Reporting of VAT bei der SKAT) werden von mir erstellt. Der Aufwand ist nicht besonders hoch. Kann ich diese Tätigkeit nach der StBVV abrechnen oder muss ich hierüber eine Vergütungsvereinbarung abschließen? Antwort: Seit 23.07.2016 gilt die StBVV unmittelbar nur noch für die Tätigkeit inländischer Steuerberater im Inland, § 1 Abs. 1 Satz 1 StBVV. § 21 BOStB ist insoweit überholt (vgl. Feiter, Die neue StBVV, 2. Auflage 2016, Rz. 97). In Dänemark abgegebene „Reporting of VAT“ sind
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