
Kein Ersatz der Kosten für die Beauftragung eines Steuerberaters zur „Berechnung des Steuerschadens“
Die Norm des § 3 StBerG ordnet bekanntermaßen an, dass nicht nur der Steuerberater, sondern auch der Rechtsanwalt zur unbeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen befugt ist. Von dieser Vorschrift hat sich möglichweise das Amtsgericht Bielefeld in [weiterlesen …]