
(Begrenzte) Zulässigkeit mündlicher Honorarvereinbarungen
„Pacta sunt servanda“ – nach diesem zivilrechtlichen Grundsatz musste eine Steuerberaterin eine unangenehme Erfahrung hinnehmen, wie einem aktuellen Urteil des Amtsgerichts Lünen vom 19.08.2016, Az.: 8 C 597/14, zu entnehmen ist. Die Klägerin war Steuerberaterin [weiterlesen …]