
Haftung des Steuerberaters bei unzureichender Sachverhaltsaufklärung
Den Steuerberater kann die Pflicht treffen, Angaben seines Mandanten auf ihren Wahrheitsgehalt hin zu hinterfragen. Dies gilt vor allem dann, wenn sie eine eigene rechtliche Einschätzung des Mandanten beinhalten. Übernimmt er die Angaben ohne eine kritische [weiterlesen …]