
Verjährung von Gebührenforderungen/ Schuldanerkenntnis
Das Jahresende naht und damit der Zeitpunkt, in dem Vergütungsansprüche für Tätigkeiten, die im Jahr 2012 erbracht wurden, verjähren. Die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren des § 195 BGB, die auch für Vergütungsansprüche von Steuerberatern gilt, [weiterlesen …]