
Kein entschädigungsloser Verzicht auf die Kündigungsschutzklage
I. Einleitung Der allgemeine Kündigungsschutz in Betrieben, die mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigen, und der besondere Kündigungsschutz für im Arbeitsverhältnis besonders gefährdete Personen wie etwa Schwangere und Behinderte begründen eine sehr wirksame Sicherung der Arbeitnehmer [weiterlesen …]